Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Fischer Werbeagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 31. Januar 2007)
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Fa. Die Fischer Werbeagentur (im folgenden "Die Fischer" genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn Die Fischer sie schriftlich bestätigt.
3. Die Angestellten von Die Fischer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
4. Die Fischer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt in dem die Änderung in Kraft tritt, so werden diese entsprechend ihrer Ankündigung wirksam.
Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Die Fischer berechtigt den Vertrag zum Inkrafttreten der geänderten Bedingung zu kündigen.
§2 Zustandekommen und Dauer des Vertrages
1. Der Vertrag über die Nutzung der Dienste von Die Fischer kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages, Vertrages oder der Auftragsbestätigung durch Die Fischer zustande. Die Fischer kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
2. Soweit Die Fischer sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich darauf hingewiesen.
3. Die Fischer nennt bei Vertragsabschluss unverbindliche Liefer- bzw. Fertigstellungstermine. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Verzögerungen aus technischen oder organisatorischen Gründen entstehen können. Hieraus kann der Kunde jedoch keine Rechte gegenüber Die Fischer ableiten. Verbindliche Liefer- bzw. Fertigstellungstermine verlieren ihre Gültigkeit, wenn erforderliche Unterlagen nicht rechtzeitig bei Die Fischer eintreffen. Für Verzögerungen der Liefer- bzw. Fertigstellungstermine an denen Die Fischer schuldlos ist, kann Die Fischer nicht haftbar gemacht werden. Fälle höherer Gewalt berechtigen den Kunden nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Die Fischer für entstandenen Schaden verantwortlich bzw. haftbar zu machen.
§3 Kündigung
1. Tritt eine Kündigung seitens des Kunden in Kraft, und hat Die Fischer bereits Leistungen erbracht, wird eine Aufwandsentschädigung je nach bereits erbrachtem Leistungsumfang von 50 -75 Prozent des Auftragwertes an Die Fischer fällig
2. Die Fischer behält sich das Recht vor Dienstleistungen zu kündigen oder nicht durchzuführen, wenn diese insbesondere gegen §5, Ziffer 4a-d verstoßen.
§4 Leistungsumfang, Abnahme und Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
1. Die Fischer entwirft je nach Kundenwunsch Internet-Seiten, Printmedien, Anzeigen, Corporate Images oder führt Analysen, Optimierungen und / oder Beratungen durch. Preise und Leistungen richten sich nach dem individuell erstellten Angebot. Im Rahmen des übernommenen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
2. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Die Fischer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich Gezahlten zu verlangen.
3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Die Fischer dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4. Die Fischer behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern.
5. Soweit Die Fischer kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
6. Das Die Fischer -Firmenlogo oder der Die Fischer -Schriftzug darf auf jedem für den Kunden von Die Fischer erstellten Produkt in angemessener Weise erscheinen.
7. Die Fischer geht ohne weiteres Nachfragen beim Kunden davon aus, dass die Kunden an dem Die Fischer überlassenem Material (Daten, Vorlagen, Bilder und dergleichen) die Reproduktions-, Marken- und Namensrechte besitzen.
8. Die Fischer erstellt nach Absprache mit dem Kunden die gewünschten Materialien. Nach der Entwurfsphase gibt es eine Zwischenabnahme, die verbindlich für Layout und Design ist. Änderungen am Design und Layout nach der Zwischenabnahme, die nicht auf ein Verschulden von Die Fischer zurückzuführen sind, werden nach belastet. Die Endabnahme erfolgt nach Avisierung innerhalb 2 Kalenderwochen. Verstreicht diese Frist ist Die Fischer berechtigt seine Leistungen im vollen Umfange zu berechnen.
9. Für die Urheberrechte von durch Die Fischer erstelle Produkte oder Unterlagen gilt:
9a. Die Rechte für die von Die Fischer erstellten Unterlagen gehen durch die Abschlusszahlung auf den Kunden über, beziehen sich aber nur auf das jeweils erstellte Produkt bzw. Projekt ( z.B. Internetseite, Folder, Anzeige, etc.).
9b. Übernimmt der Kunde von Die Fischer speziell für ein Medium oder einen Einzelauftrag entwickelte Logos, Signets, Elemente, Design und / oder Layout auf ein anderes Medium (z.B. von der Internetseite auf ein Printmedium oder umgekehrt) ohne ausdrückliche Genehmigung durch Die Fischer, so ist Die Fischer berechtigt dafür Nutzungsgebühren zu verlangen oder das Produkt so abzurechnen, als sei es durch Die Fischer erstellt worden.
9c. Bei der Entwicklung eines kompletten Corporate Designs (bzw. Corporate Image) für einen Kunden gehen die Rechte auf alle aktuellen und zukünftigen Produkte, Projekte und Unterlagen durch die Abschlusszahlung auf den Kunden über.
9d. Bei von Die Fischer oder Dritten für Die Fischer programmierte Bausteine, z. B. Gästebücher, Foren, Animationen, Formulare und dergleichen gehen lediglich die Nutzungsrechte an den Kunden über.
9.e Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. An Entwürfen, Reinzeichnungen, Bild- und Videoaufnahmen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
10.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftrageber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
10.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
10.4. Die Fischer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Die Fischer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
§ 5 Produktionsüberwachung und Belegmuster
1. Die Produktionsüberwachung durch Die Fischer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Die Fischer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Fischer haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Die Fischer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Fischer ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
§6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet nach Zustandekommen des Vertrags die besprochenen Materialien zur Erstellung des Auftrags vollständig und unverzüglich Die Fischer zur Verfügung zu stellen. Die Fischer behält sich vor bei Verzögerungen aus diesem oder ähnlichem Grund Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen gemäß den erbrachten Leistungen zu stellen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen.
3. Der Kunde ist verpflichtet für die Einhaltung geltender Gesetze zu sorgen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrechts, des Fernmelderechts und des Wettbewerbrechts.
4. Folgende Inhalte dürfen nicht verbreitet werden:
4a. Rassen- und glaubensdiskriminierende Inhalte
4b. Aufrufe zur Gewalt
4c. Anleitung, Anstiftung und Förderung zu strafbarem Verhalten
4d. Unsittliche, pornographische Inhalte
§7 Zahlungsbedingungen
Die Bedingungen der Entrichtung von Entgelten ist Abhängig von der vom Kunden gewünschten Leistung und werden mit dem Angebot mitgeteilt und sind mit dem Zustandekommen eines Vertrages gültig. Im Allgemeinen (oder bei Nicht-Nennung der Bedingungen auf dem Angebot) gilt folgendes:
1. Für ausschließlich von Die Fischer zu erbringende Leistungen (Design und Layout von Internetseiten, Printmaterialien, Anzeigen, etc., Analyse und Optimierungsleistungen und / oder Beratung, etc.) sind nach Zustandekommen eines Vertrages mit der Auftragsbestätigung 50 % des Auftragswertes als Abschlags- bzw. Teilzahlung fällig. Nach Fertigstellung des Auftrages werden die restlichen 50 % mit Zugang der Schlussrechnung fällig. In Ausnahmefällen, die sich durch Verzögerungen des Kunden bei der Bereitstellung der zu verwendenden Materialien ergeben, kann Die Fischer nach der ersten Abschlags- bzw. Teilzahlung weitere sich aus dem bereits bis dahin erbrachten Leistungsstand ergebende Teil- bzw. Abschlagsrechnungen stellen.
2. Dienstleistungen Dritter derer sich Die Fischer zum Erfüllen des Vertrages bedienen muss und die dem Kunden vor bzw. bei Zustandekommen des Vertrages bekannt gemacht werden, werden nach den Zahlungsbedingungen der Dritten an den Kunden weiterverrechnet. Insbesondere gilt dies für die Hosting-Leistungen im Webbereich, die Druckkosten für Printmaterialien und Schaltungskosten für Anzeigen.
§ 8.. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskripten oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
2. Die Fischer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§8 Aufrechnungs- Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
Gegen Ansprüche von Die Fischer kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
§9 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug ist Die Fischer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Die Fischer eine höhere Zinslast nachweist.
2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt Die Fischer vorbehalten.
§10 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Die Fischer unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie §4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Die Fischer berechtigt ist, seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell zu verarbeiten.
3. Soweit sich Die Fischer Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Die Fischer berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
4. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Service).
§10 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Die Fischer wie auch im Verhältnis zu den Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§11 Haftung und Schadensersatz
1. Die Fischer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
2. Die Fischer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
3. Sofern Die Fischer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Die Fischer. Die Fischer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinsausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung seitens Die Fischer.
6. In Fällen, in denen Die Fischer aus Termingründen keine schriftliche Freigabe vom Kunden bekommen hat, haftet Die Fischer nicht für eventuelle Fehler. Die Haftung für Fehler, die den Sinn nicht beeinträchtigen (Bsp. Tippfehler) ist ausgeschlossen.
7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Die Fischer nicht.
8. Wir weisen darauf hin, dass Die Fischer keinen Einfluss auf die Gestaltung der Inhalte von Webseiten hat, auf die ein etwaiger Link verweist. Die Fischer distanziert sich ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller Webseiten, auf die ein Link verweist.
9. Bei der Produktion, Ver- und Bearbeitung von Drucksachen sind Farb-, Material, Format- und Verarbeitungsabweichungen möglich. Bei der Verarbeitung von Folien sind kleine Materialabweichungen wie Blasen- und Faltenbildung möglich. Bei der Bearbeitung von Gegenständen kann deren Beschaffenheit beeinträchtigt werden, insbesondere können Einschnitte in die Oberflächen (Blech, Kunststoff, Glas, Holz etc.) der zu beschriftenden Gegenstände (Fahrzeuge, Tafeln, Schaufenster, etc.) verursacht werden. Hierfür haften wir nur nach Maßgabe dieser Regelung.
10. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Die Fischer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§12 Schlussbestimmung
1. Erfüllungsort ist Bornheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages ist Bornheim / NRW.
2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Die Fischer Kunden gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
